Stornierung und Nichterscheinen (ohne Stornierung nicht kommen)
1. Für den unwahrscheinlichen Fall, dass Sie den vereinbarten Mietvertrag nicht erfüllen können, müssen Sie uns dies schnellstmöglich mitteilen, damit wir den freigegebenen Termin dennoch Dritten anbieten können.
2. Im Falle einer Stornierung und Nichterscheinen zahlt der Vertragspartner dem Eigentümer eine Entschädigung.
3. Diese Entschädigung besteht aus:
1. Eine Stornierung ist bis zwei Wochen vor Mietbeginn kostenfrei möglich.
2. Bei einer Stornierung innerhalb von 2 Wochen vor Beginn werden 50 % des Betrages als Entschädigung fällig.
3. Bei einer Stornierung innerhalb einer Woche vor Beginn werden 75 % des Betrages als Entschädigung fällig.
4. Im Falle einer Stornierung und Nichterscheinen am Tag selbst sind 100 % des Betrages fällig.
Der gemäß den Punkten 2, 3 und 4 geschuldete Betrag muss auf das Bankkonto NL64RABO0336395388 im Namen von F Brouwers Vastgoed BV überwiesen werden. Hierfür erhalten Sie eine Rechnung. Sie müssen diese innerhalb von 14 Tagen bezahlen.
Wenn der Auftragnehmer einen Vorschuss geleistet hat, wird dieser vom Eigentümer im entsprechenden Verhältnis zurückerstattet.