Beim Check-in muss ein gültiger Ausweis vorgelegt werden.
Sie können ein Zimmer ab 18 Jahren buchen.
Allen Anweisungen des Hotelpersonals bezüglich der Hausordnung ist Folge zu leisten.
Im Brandfall Ruhe bewahren. Melden Sie einen Brand an der Rezeption und/oder drücken Sie den nächstgelegenen Feuermelder. Verlassen Sie das Gebäude sofort, wenn Sie den Feueralarm hören.
An verschiedenen Stellen im und um das Gebäude herum sind Kameras angebracht. Jeder, der im B&B Zijlsterk ist, erklärt sich damit einverstanden, Aufnahmen zu machen. Im Falle von Katastrophen und/oder Zwischenfällen können diese Aufzeichnungen Dritten als Belegmaterial gezeigt werden.
Wenn nach dem Check-out Personenbelegungen im Zimmer festgestellt werden, wird sich das Hotel immer mit Ihnen in Verbindung setzen. Die Kosten für den Versand dieser Waren gehen zu Ihren Lasten. Das Hotel übernimmt keine Haftung für den Fall, dass mit der versendeten Ware etwas passiert.
Das Hotel übernimmt keine Haftung für Verlust oder Diebstahl Ihrer Gegenstände.
B&B Zijlsterk und/oder für das Hotel tätige Personen können nicht für Verletzungen und/oder materielle oder immaterielle Schäden haftbar gemacht werden, die Besuchern des Standorts entstehen könnten.
Es ist nicht erlaubt:
Im Hotelzimmer und im Rest des Gebäudes darf geraucht werden. Sollten wir feststellen, dass geraucht wurde, sind wir gezwungen, für die anfallenden Reinigungskosten ein Bußgeld in Höhe von 150,00 € zu erheben. Wenn der Feueralarm aufgrund von Rauchen im Hotelzimmer oder den anderen Bereichen ausgelöst wird, müssen Sie das Hotel sofort verlassen.
Eigentum des B&B (z. B. Seifenspender und Handtücher) aus dem Gebäude mitzunehmen. Im Falle einer vorsätzlichen Sachbeschädigung und/oder Entsorgung von Eigentum des B&B können Sie für die Reparatur- und/oder Erneuerungskosten haftbar gemacht werden.
Betäubungsmittel konsumieren, verwenden, handeln oder besitzen.
Lachgasballons zur Verwendung im Raum.
Eine andere Person belästigen, auch durch laute Musik, anstößiges Verhalten oder Lärm jeglicher Art.